Werbung AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einschaltung von Online-Werbeflächen im Urban Network der Freshmilk NetTV GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin

Präambel

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermarktung von Online-Werbeflächen (nachfolgend „AGB“) der Freshmilk NetTV GmbH, Stralauer Allee 2a, 10245 Berlin (nachfolgend „Freshmilk“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Freshmilk und der Agentur bzw. dem Werbedirektkunden (beide nachfolgend „Kunde“) im Hinblick auf die Schaltung von Online-Werbeformen (nachfolgend „Werbeschaltung“).

2. Abschluss von Werbeverträgen

2.1. Verträge über die Werbeschaltungen kommen durch Unterzeichnung eines entsprechenden Vertragsdokuments, das auf diese AGB verweist, durch den Kunden
und Freshmilk zustande.

2.2. Beauftragt der Kunde Werbeschaltungen auf Basis eines dem Kunden zuvor von Freshmilk zugesandten Angebots, kommt der Vertrag über die Werbeschaltung nicht bereits
mit der Beauftragung durch den Kunden, sondern erst mit der Bestätigung dieses Auftrags durch Freshmilk oder der Schaltung der Werbung zustande. Angebote von Freshmilk sind nicht
als bindendes Vertragsangebot, sondern lediglich als Aufforderung zu Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen.

2.3. Freshmilk ist berechtigt, die Schaltung von Werbung abzulehnen, wenn nach der Einschätzung von Freshmilk die Werbeschaltung zur Verletzung von rechtlichen Bestimmungen führen
könnte.

2.4. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner von Freshmilk nach diesen AGB. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. Freshmilk ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich den Status als Agentur nachweisen zu lassen.

 

3. Preise/Stornierung

3.1. Bestandteil des Vertrages über die Werbeschaltung ist die im Auftrag angegebene Preisliste.

3.2. Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt auch für sonstige Preisangaben von Freshmilk, sofern diese nicht ausdrücklich inklusive Mehrwertsteuer gemacht werden.

3.3. Die Vergütung für die Werbeschaltung wird einmal monatlich für die im Vormonat erfolgten Werbeschaltungen in Rechnung gestellt Werbeschaltungen in Rechnung
gestellt. Der jeweilige Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne Abzüge zu zahlen.

3.4. Sofern Freshmilk begründete Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden hat, ist Freshmilk berechtigt, eine Vorauszahlung für noch durchzuführende Werbeschaltungen zu verlangen und die Erfüllung des Vertrags über Werbeschaltungen bis zum Erhalt der Vorauszahlung ruhen zu lassen.

3.5. Sofern der Kunde einen Auftrag über eine Werbeschaltung gegenüber Freshmilk hinsichtlich noch nicht erbrachter Werbeschaltungen storniert, steht Freshmilk ein Anspruch in Höhe von 50% des Netto-Auftragswertes der noch nicht erbrachten Werbeschaltungen zu. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen

3.6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Freshmilk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

 

4. Bereitstellung der Werbemittel/Spezifikationen

4.1. Soweit nicht schriftlich abweichend in den Werbeschaltungsverträgen vereinbart, liefert der Kunde die Werbemittel spätestens 5 Werktage vor Beginn der geplanten Werbeschaltung bei Freshmilk in elektronischer Form an.

4.2. Der Kunde liefert sämtliche Werbemittel an folgende E-Mail Adresse: ads@freshmilk.tv

Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikationen von Freshmilk entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist Freshmilk berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt.

4.3. Der Kunde wird stets die von Freshmilk vorgegebenen technischen Spezifikationen sowie Format- und Designvorgaben für die Werbemittel vollständig einhalten. Hierzu gehören insbesondere die Vorgaben aus den Technischen Spezifikationen von Freshmilk in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werbevertrags gültigen Fassung. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Werbemittel kann Freshmilk zurückweisen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen.

4.4. Neben der Einhaltung der von Freshmilk vorgegebenen technischen Spezifikationen gewährleistet der Kunde auch, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel keinen Code bzw. Programme (z.B. Cookies, Trojanische Pferde, Dialer) enthalten, die geeignet sind, bei der Werbeschaltung die Funktionalität der Websites, Server oder anderer Computer Dritter, insbesondere der Anbieter auf deren Websites die Werbung geschaltet wird, zu beeinträchtigen.

4.5. Freshmilk ist berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Werbemittel bis zu 3 Monate nach Ablauf der letzten vereinbarten Werbeschaltung zu speichern und aufzubewahren.

 

5. Platzierung und Schaltung der Werbemittel

5.1. Soweit die Parteien nicht schriftlich ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen, ist Freshmilk in der Platzierung der Werbemittel frei. Bei bestehenden Platzierungsabreden verbleibt Freshmilk das Recht, in zumutbarem Umfang Umplatzierungen vorzunehmen, soweit die Werbewirkung hierdurch nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

5.2. Die Schaltung der Werbemittel erfolgt in der jeweils bei dem Internetanbieter/Websitebetreiber üblichen Wiedergabequalität und in Abhängigkeit von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des Internet-Benutzers.

5.3. Die Medialeistung ist ausschließlich für den aktuellen Auftrag verwendbar und darf darüber hinaus nicht verwendet werden.

 

6. Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben

6.1. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher vom Kunden bereit gestellter Werbemittel, trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde garantiert zudem, dass Websites, auf die über die Werbemittel verwiesen wird, den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere telemedien sowie presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

6.2. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der von ihm übermittelten Inhalte erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Freshmilk übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang.

6.3. Machen Dritte gegen Freshmilk und/oder Internetanbieter/Websitebetreiber Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Werbemittel des Kunden verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Werbemittel verletzen ihre Rechte, wird der Kunde Freshmilk und/oder den betreffenden Internetanbieter/Websitebetreiber von sämtlichen Ansprüchen

Dritter, auf erste Anforderung vollumfänglich freistellen und etwaige darüber hinausgehende Schäden ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, Freshmilk und/oder den betreffenden Internetanbieter/Websitebetreiber im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

 

7. Gewährleistung

7.1. Unverzüglich nach der Werbeschaltung spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen wird der Kunde die geschaltete Werbung auf Mängel hin prüfen und Freshmilk unverzüglich
schriftlich auf die nicht vertragsgemäße Leistung hinweisen.
7.2. Eine vertragsgemäße Leistung ist auch bei lediglich unwesentlicher Abweichung der Werbeschaltung von dem vertraglich Vereinbarten gegeben.

7.3. Bei nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung wird Freshmilk die Werbeschaltung im Wege der Nacherfüllung durchführen. Schlägt die Nacherfüllung hinsichtlich des jeweiligen
Mangels mehr als zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu mindern oder von dem Vertrag zur Werbeschaltung zurückzutreten.

7.4. Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Rechte des Nutzers verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der nicht vertragsgemäßen Leistung, außer Freshmilk hat die Nicht- oder Schlechterfüllung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

7.5. Verlangt der Kunde eine Änderung der Werbeschaltung nach Ablauf der in Ziffer 7.1 genannten Frist und erklärt sich Freshmilk zur Änderung trotz Fristablaufs bereit, ist der Kunde verpflichtet, die durch die Änderung verursachten Kosten zu tragen.

 

8. Nutzungsrechte

8.1. Der Kunde räumt Freshmilk sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der übermittelten Inhalte, insbesondere der Werbemittel, erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentlichen Zugänglichmachung und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Diese Rechteinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Rechte an zur Werbeschaltung beauftragte Dritte insbesondere an Internetanbieter/Websitebetreiber zu übertragen.

8.2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von Freshmilk und/oder von Dritten im Auftrag realisierten Werbeschaltung [(z.B. an Layouts) verbleiben bei Freshmilk und/oder dem Dritten.

 

9. Haftung

9.1. Freshmilk haftet dem Kunden gegenüber nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

9.2. Freshmilk haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Freshmilk, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 9.6 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

9.3. Freshmilk haftet unbeschränkt für durch Freshmilk, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4. Freshmilk haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Freshmilk bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

9.5. Freshmilk haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.

9.6. Freshmilk haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Freshmilk, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch ihre Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Freshmilk diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der für Freshmilk zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

9.7. Freshmilk haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, die keine Kardinalpflichten sind und/oder für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.

9.8. Die Haftung von Freshmilk für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn, ist außer in den Fällen der Ziffer 9.2 ausgeschlossen.

 

10. Höhere Gewalt

10.1. Wenn durch höhere Gewalt vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist Freshmilk insoweit während des Ereignisses höherer Gewalt von Ihren Leistungspflichten befreit. Unter „höherer Gewalt“ sind ausschließlich Ereignisse zu verstehen, deren Ursachen nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von Freshmilk liegen.

11. Beendigung

11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Werbeschaltungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund für Freshmilk ist insbesondere gegeben, wenn gegen Freshmilk infolge der vom Kunden beauftragten Werbeschaltung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder ein Verstoß des Kunden gegen Verpflichtungen aus Ziffer 6 vorliegt.

11.2. Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen von Freshmilk sind seitens des Kunden entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Der Vertrag über die Werbeschaltung nebst diesen AGB beinhaltet die vollständigen zwischen den Partien getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn sie in Bestellungen oder anderen Dokumenten enthalten sind, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Freshmilk ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

12.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags über die Werbeschaltung, einschließlich dieser AGB, bedürfen in jedem Fall der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel gilt. Die Nutzung von E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht.

12.3. Sollten Teile des Vertrags über die Werbeschaltung und/oder der AGB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung werden die Parteien dann durch eine solche ersetzen, die die der in der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Regelung – in rechtlich zulässiger Weise – möglichst nahe kommt. Sollte der Vertrag über die Werbeschaltung eine Lücke aufweisen, die nicht durch gesetzliche Regelungen geschlossen werden kann, so werden die Parteien die Vertragslücke durch eine Vereinbarung füllen, die die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages getroffen hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit des Vertrages bedacht hätten.

12.4. Willenserklärungen, die von nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern von Freshmilk abgegeben werden, verpflichten Freshmilk – außer im Falle der Rechtsscheinhaftung – nur dann, wenn Freshmilk sie schriftlich genehmigt bzw. bestätigt.

12.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag über die Werbeschaltung ohne vorherige, schriftliche Einwilligung von Freshmilk abzutreten; Freshmilk wird diese Einwilligung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.

12.6. Der Vertrag über die Werbeschaltung und alle seine Anhänge unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

12.7. Erfüllungsort ist Berlin.

12.8. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen Freshmilk und Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München, soweit nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Freshmilk hat jedoch das Recht, Klagen auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben; dies gilt auch bei ausländischem Gerichtsstand des Kunden.

12.9. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem mit FRESHMILK geschlossenen Vertrag über die Werbeschaltung beruht und Freshmilk oder rechtskräftig festgestellt ist.
12.10. Der Kunde kann gegen Forderungen von Freshmilk aus dem Vertragsverhältnis nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.